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Aktuelle Rechtsvorschriften

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Im Folgenden finden Sie einen Auszug geltender Rechtsvorschriften zum Schornsteinfegerhandwerk.

Bayerische Bauordnung (BayBo)

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt die baurechtlichen Anforderungen und Verfahren für sicheres, geordnetes und nachhaltiges Bauen in Bayern.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt bundesweit verbindliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung fest, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen.

Feuerungsverordnung (FeuV)

Die Bayerische Feuerungsverordnung (BayFeuV) regelt die technischen Anforderungen an Feuerungsanlagen, um die Betriebssicherheit und den Brandschutz in Gebäuden zu gewährleisten.

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt bundeseinheitlich die regelmäßige Reinigung und sicherheitstechnische Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, um deren Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten.

Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB)

Die Bayerische Verordnung über die Verhütung von Bränden (BayVVB) legt landesweit verbindliche Anforderungen fest, um durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen Brände zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt bundesweit verbindliche Anforderungen an die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen fest, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu vermeiden oder zu vermindern.

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